Die Kultusministerkonferenz hat in ihrem Beschluss vom 16. Dezember 2004 Standards für die Lehrerbildung festgelegt. Hierbei haben sich die Minister auf vier übergeordnete Kompetenzbereiche für das Lehramt geeinigt, um die Qualität schulischer Bildung zu sichern. Zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 wurden die Standards und Kompetenzen von den Ländern für die spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge übernommen.
Die vier festgelegten Kompetenzbereiche für das Lehramt spiegeln einerseits die Aufgaben der Lehrkräfte wider und sind gleichzeitig als Grundlage der Anforderungen beruflichen Handelns im Lehramt zu verstehen.