Neue Maßnahmen der Bundesländer im "Lockdown"
Die Bundesländer sind in Deutschland verantwortlich für die Regelungen von und an Schulen. Bereits vor den Weihnachtsferien wurden viele Schulen geschlossen. Auch die mehrfache Verlängerung des “Lockdowns” ab dem 11. Januar und dann nochmal bis zum (derzeit) 14. Februar wirkt sich auf die Schulen aus. Doch wie seit dem Beginn der Krise legen die Bundesländer die Regelungen sehr unterschiedlich aus. Wo gilt was? Wir verschaffen uns einen Überblick, welche Maßnahmen die einzelnen Bundesländer für Schulen erarbeitet haben. (Stand: 30.01.2021)
Am 18. Januar tagten Bund und Bundesländer in einem großen Sondergipfel, bei dem es ein zähes Ringen gab. Auch um die Frage, ob der Präsenzunterricht an Schulen wichtiger sein könnte als die Gesundheit der Lernenden und Lehrenden. Letzten Endes wurde am 19. Januar bekannt gegeben: Der so genannte “Lockdown” wird in allen Gesellschaftsbereichen verlängert und zum Teil sogar ausgeweitet.
Die Kultusministerien der Bundesländer halten weiterhin an der Wichtigkeit des Präsensunterrichts fest – und setzen sich damit zum Teil über die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und des Bund-Länder-Gipfels hinweg. Das führt dazu, dass in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen für Schulen gelten. Und damit nicht nur für die Unterrichteten, sondern auch für Eltern und Lehrkräfte. Aber welche Regeln gelten nun in welchem Bundesland? Wir betrachten wie schon zu Beginn der Maßnahmen im April 2020 die einzelnen Bundesländer der Reihe nach.
Baden-Württemberg
Das Kultusministerium Baden-Württemberg möchte Schulen und Kitas “so schnell wie möglich” wieder öffnen, vorrangig Kitas und Grundschulen. So heißt es in den offiziellen Informationen auf der Website des Ministeriums.
Derzeit sind alle Schulen bis Ende Januar geschlossen und es findet seit dem Ende der Weihnachtsferien am 11. Januar Fernunterricht statt. Für Abschlussklassen kann jedoch ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, “sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist”. Wie genau “zwingend erforderlich” definiert ist bzw. werden kann, wird vom Land nicht explizit ausgeführt, bleibt also nach derzeitigem Stand Auslegungssache der Schulen. Insofern kann sich das Angebot an Abschlussklassen sogar innerhalb desselben Orts von Schule zu Schule unterscheiden.
Diese Regelung beeinflusst außerdem eine weitere Vorgabe, die für die betroffenen Lehrkräfte zu beachten ist. Bei zwingend erforderlicher Präsenz am Arbeitsplatz muss die Belegung reduziert werden, heißt es auf der Website der Landesregierung (externer Link). In welchem Rahmen dies geschehen muss, bleibt offen. Ist das nicht möglich, “muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat” heißt es weiter. Da eine Belegung bei zu unterrichtenden Schulklassen kaum auf eine sinnvolle Größe zu reduzieren sein dürfte, bedeutet dies im Umkehrschluss auch, dass zur Durchführung von Präsenzunterricht alle (betroffenen) Lehrkräfte mit geeigneten Masken ausgestattet werden müssen. Arbeitgeber dürften in den meisten Fällen Länder und Kommunen sein, bei denen das Geld ohnehin knapp ist. Und ob die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken auch für die Schüler:innen gilt und wer diese dann bezahlt ist völlig unklar. Präsenzunterricht ist also durchaus auch eine wirtschaftliche Herausforderung.
Informationen des Ministeriums in Baden-Württemberg (externer Link)
Bayern
In Bayern öffnen einige Schulen womöglich bereits Anfang Februar (zumindest teilweise) wieder. Bis 29. Januar 2021 fand ausschließlich Distanzunterricht statt. Laut Website des Kultusministeriums (Stand: 24. Januar 2021) ist für Anfang Februar vorgesehen, dass bestimmte Jahrgangsstufen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht wechseln oder ggf. auch vollständig zum Präsenzunterricht zurückkehren.
Darüber hinaus sollen die Einschränkungen beim Unterrichtsbetrieb, etwa durch verlängerte Ferien und den ausbleibenden Präsenzunterricht im Januar, ausgeglichen werden, die Bayerns Kultusminister in einem Elternbrief (externer Link zu PDF-Download) schreibt. In der Zeit vom 15.-19. Februar soll anstelle der Faschingsferien eine zusätzliche Unterrichtswoche stattfinden “– im Idealfall im Präsenzunterricht”. Die Landesregierung stellt Schulen Fördermittel für mobile Luftreinigungsgeräte zur Verfügung*, doch darüber hinaus ergeben sich ähnliche Fragen und Schwierigkeiten bezüglich der dann erforderlichen Schutzmaßnahmen wie in Baden-Württemberg. Der Blick auf die weiteren Bundesländer wird zeigen: Die Kostenübernahme ist eine häufig ungeklärte Frage.
Berlin
Bis zum 14. Februar gibt es in Berlin an Schulen der Primar- und Sekundarstufe laut Angaben der Senatsverwaltung “keine generelle Präsenzpflicht”. Eine grundsätzliche Vorgabe, dass Fernunterricht stattfinden muss, gibt es jedoch in dieser Form nicht. Das ist mit Blick auf die anderen Bundesländer durchaus bemerkenswert.
Auch in Berlin gelten besondere Regeln für Abschlussklassen. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung, sondern die Schulleitungen können in Abstimmung mit den Elternvertretungen zwischen Fernunterricht und Präsenzunterricht entscheiden, wobei der Unterricht vor Ort in festen Lerngruppen in halber Klassenstärke stattfindet. Eine besondere konkrete Vorgabe oder auch nur Handlungsempfehlung für Berlin spricht die Senatsverwaltung nicht aus.
Informationen der Senatsverwaltung in Berlin (externer Link)
Brandenburg
Das Land Brandenburg gibt auf der Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) bekannt, dass bis einschließlich 14. Februar “ausschließlich Diszanzunterricht” stattfindet – um im Anschluss gleich einige Ausnahmen zu nennen. Die erste gilt für die Abschlussjahrgänge, die weiterhin Präsenzunterricht erhalten. Auch hierfür kann es wieder Ausnahmen geben, falls Verfügungen von Kreisen und Kommunen vorliegen. Die Verantwortung für die Umsetzung des Präsenzunterrichts mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand liegt laut Landesregierung bei den Schulleitungen, die sicherstellen sollen, dass hierfür “alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen genutzt werden”.
Die zweite Ausnahme betrifft Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“. Diese bleiben geöffnet (eventuelle Verfügungen von Kreisen und Kommunen ausgenommen), die Entscheidung über die Art und Organisation des Unterrichts (“alternierend Mo/Mi/Fr, Di/Do, wöchentlich abwechselnd (…) oder tageweise jeweils am Vor- und Nachmittag) liegt bei den Schulen, die Entscheidung über die generelle Teilnahme am Präsenzunterricht bei den Sorgeberechtigten.
Sonderregelungen gelten für Musikunterricht (kein Gesang, keine Blasinstrumente) und Sportunterricht (außer an Spezialschulen und Spezialklassen Sport nur im Freien oder nur theoretisch).
Informationen des Ministeriums in Brandenburg (externer Link)
Bremen
In Bremen sind nach einem Senatsbeschluss Grundschulen, Förderzentren sowie weiterführende, allgemeinbildende Schulen ab dem 1. Februar geöffnet. Der Präsenzunterricht erfolgt “im täglichen Wechselmodell und in Halbgruppen.” Das bedeutet, dass jeweils für die Hälfte der Klassengruppe alle zwei Tage Lernangebote zum Distanzunterricht bereitgestellt werden müssen. Sportunterricht und Bewegungsangebote sollen (unter den bekannten Auflagen) durchgeführt werden, der Schwimmunterricht wird bis zur sechsten Klassenstufe bis zum 14. Februar ausgesetzt.
Es besteht keine Präsenzpflicht, die Entscheidung über die Teilnahme liegt bei den Sorgeberechtigten (bzw. volljährigen Schüler:innen). Ausnahmen: Für die Abschlussjahrgänge an den Berufs- und allgemeinbildenden Schulen besteht weiterhin die Teilnahmepflicht an prüfungsrelevanten Klausuren und Leistungsnachweisen. Die Schulen sind dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsvorgaben zu gewährleisten. Zur Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten macht der Senat in der betreffenden Pressemitteilung keine Angaben.
Hamburg
Die Schulen in Hamburg werden auch weiterhin nicht geschlossen. Zunächst bis 14. Februar dürfen Sorgeberechtigte entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder im Fernunterricht lernen sollen. Die Schulbehörde gehe davon aus, dass bis zu den Sommerferien alle Schulen die von der Behörde bereitgestellten Lernmanagement-Programm für den Heimunterricht verwenden, heißt es in der Information auf der extra eingerichteten FAQ-Website.
“Der Senat orientiert alle Maßnahmen daran, dass Schulen (und Kitas) als aller letzte geschlossen werden.” steht dort weiter. Während des Unterrichts gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB), auch für Lehrkräfte und Schulbeschäftigte. Ausgenommen hiervon sind Präsentationsleistungen und das Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Musikunterricht, sowie der Sportunterricht, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. ein Mindestabstand von 2,5m). In den Pausen außerhalb des Schulgebäudes dürfen diese abgesetzt werden, auch wenn der Mindestabstand dort nicht immer gewährleistet sei.
Hessen
In Hessen ist die Präsenzpflicht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie Förderschulen, an denen eine Lerngruppenkonstanz gewahrt werden kann, ausgesetzt. Der Unterricht soll “wann immer möglich” zu Hause stattfinden, so Kultusminister Lorz in einem Schreiben an die Schulleitungen (externer Link). Die Inhalte des Präsenzunterrichts sollen sich inhaltlich am Distanzunterricht orientieren – nicht umgekehrt.
Ab der Jahrgangsstufe 7 gilt eine Teilnahmepflicht am Distanzunterricht, wie Lorz in einem Elternschreiben (externer Link) mitteilt. Ausnahme: Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzunterricht in der Schule. Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen gibt es nur, falls diese für Schulabschlüsse “unaufschiebbar” sind. Falls eine besondere Betreuung von Schüler:innen (z.B. durch Anspruch auf sonderpädagogische Förderung) erforderlich ist, muss diese in der Schule sichergestellt werden. Auch für bestimmte andere Schulformen oder Gruppen gelten Sonderregelungen, zum Teil findet weiterhin Präsenzunterricht (unter Wahrung der Abstandsregelungen) statt.
Informationen des Kultusministeriums in Hessen (externer Link)
Mecklenburg-Vorpommern
Die Schulen bleiben für alle Schüler:innen bis zur Jahrgangsstufe 6, sowie für alle Abschlussklassen geöffnet. “Der Präsenzunterricht für die Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen hat oberste Priorität”, so die Landesregierung. Alle höheren Jahrgangsstufen, sowie Bildungsgänge der Beruflichen Bildung erhalten Distanzunterricht. Ausgenommen hiervon sind die Abschlussprüfungen der beruflichen Bildung unter Beachtung der bekannten notwendigen Hygieneregelungen.
In Schulgebäuden und im Freien auf dem Schulgelände, wo 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden können, müssen Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) getragen werden. Aus diesem Grund wurden nach Angaben der Landesregierung im vergangenen Dezember 100.000 MNB zur Verfügung gestellt und an Lehr- und pädagogische Fachkräfte ausgegeben.
Informationen des Ministeriums in Mecklenburg-Vorpommern (externer Link)
Niedersachsen
In Niedersachsen lernen laut einem Brief des Kultusministers an die Schulleitungen (externer Link zu PDF-Download) “derzeit etwa 75% aller Schüler:innen und Schüler aus der Distanz”. An Grund- und Förderschulen und in Abschlussjahrgängen wechselnder Präsenzunterricht in geteilten Gruppen statt. Nach dem Beschluss des Bund-Länder-Gipfels vom 19. Januar können Erziehungsberechtigte ihre Kinder auch ganz vom Präsenzunterricht in der Schule abmelden. Für alle anderen Jahrgangsstufen gilt kompletter Distanzunterricht.
Zur Teilnahme an schriftlichen Arbeiten herrscht Präsenzpflicht, diese können aber auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten geschrieben werden, um die Kontakte und das Infektionsrisiko zu minimieren. Damit hat das Land Niedersachsen Möglichkeiten geschaffen, unabhängig von Jahrgangsstufe und Schulform komplett auf das Lernen und Arbeiten in Klassengruppen zu verzichten. Bei besonderem Bedarf ist die Teilnahme an Präsenzunterricht in kleinen Gruppen mit dadurch geringerer Infektionsgefahr dennoch möglich.
Informationen des Ministeriums in Niedersachsen (externer Link)
Nordrhein-Westfalen
Laut der Website des Miniteriums für Bildung und Schule gilt für das laufende Schuljahr “der Grundsatz, dass der Unterricht in Präsenzform den Regelfall darstellt.” Diesen Regelfall hat die nordrhein-westfälische Landesregierung allerdings bis einschließlich 14. Februar außer Kraft gesetzt. An den Schulen in NRW findet bis zu diesem Termin keinerlei Präsenzunterricht statt. Das gilt ausdrücklich auch für Abschlussklassen.
Einzige Ausnahme, die das Land in den bis 14. Februar verlängerten Regelungen (externer Link) nennt: Abschlussklassen des Berufskollegs. Bei “besonderem pädagogischem Bedarf” kann hier ein Präsenzunterricht stattfinden. Auch “in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs” dürfen in Präsenzform durchgeführt werden. Die geltenden Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Dies beinhaltet auch das Tragen von medizinischen Masken. Über die Übernahme der Kosten hierfür macht das Land keine Angaben.
Informationen des Ministerium in Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Rheinland-Pfalz
In der ersten bis vierten Klasse findet in Rheinland-Pfalz bis einschließlich 31. Januar Fernunterricht statt. Ab Februar startet Wechselunterricht in kleinen Gruppen ohne Präsenzpflicht. Im Unterricht müssen Masken getragen werden und auf regelmäßige so genannte “Maskenpausen” geachtet werden, gibt das Land auf seiner Website (externer Link) vor. Die Jahrgangsstufen fünf bis 13 erhalten bis zum 14. Februar Fernunterricht.
Ausnahmen genehmigt auch die rheinland-pfälzische Regierung für die Abschlussklassen. Diese “können unter Einhaltung der Abstands- und sonstigen Hygieneregeln in Präsenz unterrichtet werden.” Es ist vorgesehen, dass alle Jahrgänge ab dem 15. Februar in den Wechselunterricht zurückkehren, “wenn es das Infektionsgeschehen und die weiteren Entwicklungen zulassen.”
Informationen des Ministeriums in Rheinland-Pfalz (externer Link)
Saarland
Im Saarland findet für alle Jahrgangsstufen, die keine Abschlussklassen sind, bis einschließlich 14. Februar 2021 kein Präsenzunterricht an den Schulen statt. Für Abschlussklassen bleibt die Präsenzpflicht bestehen, ggf. sollen feste Kohorten gebildet werden, so das Ministerium für Bildung und Kultur auf einer FAQ-Website (externer Link).
In den Klassenstufen 1 bis 6 soll es ein “angepasstes pädagogisches Angebot” vor Ort an den Schulen geben, heißt es dort weiter. Für Lehrkräfte gilt Präsenzpflicht “in Absprache mit der Schulleitung immer dort, wo diese notwendig ist”. Auf dem Schulgelänge gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, hierfür gibt es jedoch verschiedene Ausnahmen, wie beispielsweise während der Pausen im Freien, während des Lüftens im Klassenraum oder während des Essens in der Mensa.
Sachsen
Die Winterferien in Sachsen finden nach einer Verlagerung in der ersten Februarwoche statt. Danach starten alle Abschlussklassen wieder mit Präsenzunterricht. Zuvor werden bereits die meisten Abschlussklassen im Präsenzunterricht beschult. “Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit” heißt es auf der Website des Landes Sachsen (externer Link).
In einem Blogbeitrag (externer Link) führt die Landesregierung die geltenden Regelungen weiter aus. Für die Schüler:innen der Abiturjahrgänge wird demnach nur in den jeweiligen fünf Prüfungsfächern Unterricht angeboten. “Unterrichtsangebote über die Prüfungsfächer hinaus sind nicht vorgesehen.” heißt es im Beitrag. Für die Jahrgangsstufen 11 und 12 sei Präsenzunterricht “in begründeten Ausnahmefällen” auch in anderen als den Prüfungsfächern möglich. Jeglicher Präsenzunterricht soll in geteilten Klassen stattfinden, sofern der Mindestabstand nicht gewährleistet sei.
Sachsen-Anhalt
Bis einschließlich 14. Februar bleiben die Schulen in Sachsen-Anhalt bleiben geschlossen. Ausgenommen davon sind die Abschlussjahrgänge an allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen. Im Präsenzunterricht in diesen Jahrgängen ist “zwingend der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten”, heißt es auf der Informationsseite der Landesregierung (s.u.). Auch große Räume “wie Aula, Kantine oder Sporthallen” sollen deshalb für den Unterricht genutzt werden. Die Klassen sollen in Halbgruppen aufgeteilt und parallel in verschiedenen Räumen unterrichtet werden, wenn “keine geeigneten Räume zur Verfügung stehen”. Sportunterricht findet bis auf weiteres nur theoretisch statt, im Musikunterricht wird auf Gesang und die Nutzung von Blasinstrumenten verzichtet.
Andere Regeln gelten für berufsbildende Schulen. Diese entscheiden “entsprechend ihrer Schulformen und Bildungsgänge eigenständig über die Absicherung der Beschulung der Abschlussklassen im Präsenzunterricht”. Der Hygieneplan soll dabei berücksichtigt und die Beschulung von “50 % der Gesamtschülerzahl” pro Schule nicht überschritten werden. Nehmen Schüler:innen nicht am Präsenzunterricht teil, erhalten sie “komplexe Aufgabenstellungen mit prüfungsrelevanten Inhalten”, wofür “auch für einzelne regelmäßig festgelegte Tage” Präsenzunterricht stattfinden kann. Weitere Regelungen, etwa für duale Ausbildungsgänge und Bildungsgänge der Fachschulen und Berufsfachschulen mit beruflichem Abschluss und Gesundheitsfachberufe, sowie zum Wechselunterricht bei Lehrkräftemangel erläutert die Landesregierung auf ihrer Informationswebsite.
Informationen der Landesregierung in Sachsen-Anhalt (externer Link)
Schleswig-Holstein
Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien gab bekannt, dass ab dem 11. Januar “die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein in der Distanz lernen. Der Präsenzunterricht in den Schulen ist ausgesetzt.” Die Abschlussklassen sollen nach Stundentafel (nicht Stundenplan) und gemäß den Fachanforderungen unterrichtet werden.
Da die Möglichkeiten der Schulen hierbei unterschiedlich seien, gibt es keine einheitliche Regelung zu Präsenz- und Distanzunterricht in diesen Klassen. Die Schulen müssen jedoch sicherstellen, dass Präsenzunterricht angeboten wird. “Die Angebote finden in Kleingruppen mit Abstand und Hygienekonzept statt und es gilt natürlich weiterhin die Maskenpflicht” wird Ministerin Prien zitiert.
Sie mahnte dazu, keine falschen Erwartungen an Digitalisierung zu haben, vielmehr sei Schule “darauf ausgerichtet, dass Kinder und Jugendliche persönlich zusammenkommen.”
Informationen des Ministeriums in Schleswig-Holstein (externer Link)
Thüringen
In Thüringen sind die Schulen geschlossen, es findet häusliches Lernen statt. Schulabgangsjahrgänge erhalten nach den Ferien (25. bis zum 29. Januar) eingeschränkten Präsenzunterricht in den Prüfungsfächern “für die unmittelbare und dringend nötige Vorbereitung auf Abschlussprüfungen”, wie es in der Übersicht “Schule in der Pandemie” (externer Link) heißt. In den weiteren Abschlussklassen können “unaufschiebbare Leistungsnachweise” in Präsenz stattfinden, wie die Landesregierung informiert.
Für alle Schüler:innen ab Klassenstufe 7 und das gesamte Personal besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Hierbei sei im schulischen Bereich “nachrangig”, ob diese Alltagsmasken oder medizinische Masken seien. Über Ausnahmen der Maskenpflicht sollen die Schulleitungen “nach pflichtgemäßem Ermessen” entscheiden. Regelmäßige Pausen, in denen die MNB abgenommen werden können, sollen sichergestellt werden.
Fazit: Bundesländer finden keine einheitliche Linie
Die Bundesländer legen die Beschlüsse von Bund und Ländern zum Teil sehr unterschiedlich aus. Eine Bildungsgleichheit ist unter diesen Umständen nicht nur im gesamtdeutschen Raum, sondern schon in den einzelnen Ländern nicht vorhanden – aber wohl auch kaum erwartbar. Dennoch lassen die Regierungen der Bundesländer viele Fragen auch ein Jahr nach der ersten bekannten COVID-19-Infektion in Deutschland unbeantwortet. Wie können die erforderlichen Maßnahmen – sowohl für Schulen als auch Privathaushalte – finanziert werden? Woher kommen die Mittel zur Ausstattung von Schulen, Lehrkräften und Schüler:innen mit angemessenen Lern- und Lehrmitteln für den Unterricht zu Hause? Wer kommt bei einer Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken für die Anschaffungskosten auf – für Kinder, Eltern und Schulpersonal? Wie sehen die Ideen der einzelnen Bundesländer im Fall eines langfristig notwendigen Ausfalls von Präsenzunterricht aus? Angesichts der immer neuen Diskussionen von Bund und Ländern und daraus bisher resultierenden Entwicklungen und Ergebnissen bleibt vieles ungewiss, aber manches auch vorhersehbar. Zum Beispiel Unterschiede und Unbeständigkeit.
Titelbild: Alexandra_Koch / pixabay.com
Dieser Beitrag stammt von
Manuel Fuß
Manuel ist studierter Online-Redakteur und leitet eine Online-Agentur. Inzwischen gibt Manuel sein Wissen über die digitale Welt als Dozent für Medienkompetenz weiter.
Schreiben
Manuel schreibt seit September 2012 auf seinem eigenen Blog zu unterschiedlichen Themen. Seine Bachelorarbeit schrieb Manuel über Kennzahlen für die Erfolgs- und Reichweitenmessung im Web. Für Unternehmen aus verschiedenen Branchen verfasst er Presse- und Web-Texte. Außerdem ist er Redakteur für die Branchenportale marktforschung.de und CONSULTING.de.
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Der Autor ist studierter Online-Redakteur und studierte darüber hinaus mehrere Semester Mehrsprachige Kommunikation. Während des Studiums war er als Tutor in den Fächern Redigieren und Journalistische Darstellungsformen tätig. Seine Agentur unterstützt Personen und Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Online-Präsenzen. Zudem ist er als Dozent für Medienkompetenz in der Erwachsenenbildung tätig.
Manuel Fuß
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